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kirchen-gemeinderat
Wie die politische Gemeinde wird auch die Kirchengemeinde von einem demokratisch gewählten Gremium geleitet. ​Der Kirchengemeinderat arbeitet dabei eng mit dem Pfarrer zusammen, der das Amt des 1. Vorsitzenden innehat.
Zuständig ist der Kirchengemeinderat für folgende Aufgaben:
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Gemeindeleitung: Planung von Gottesdiensten und Veranstaltungen.
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Finanzen: Verwaltung des Haushalts und der Gebäude.
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Personal: Entscheidungen über Anstellungen und Personalfragen.
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Diakonie & Seelsorge: Unterstützung der diakonischen Arbeit und der seelsorgerlichen Betreuung.
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Bildung & Mission: Förderung von Bildungsangeboten und missionarischen Aktivitäten.
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Übrigens: Falls Sie sich fragen, was mit Ihrer Kirchensteuer geschieht, finden Sie hier weitere Infos.
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