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kirchen-gemeinderat
Wie die politische Gemeinde wird auch die Kirchengemeinde von einem demokratisch gewählten Gremium geleitet. Der Kirchengemeinderat arbeitet dabei eng mit dem Pfarrer zusammen, der das Amt des 1. Vorsitzenden innehat.
Zuständig ist der Kirchengemeinderat für folgende Aufgaben:
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Gemeindeleitung: Planung von Gottesdiensten und Veranstaltungen.
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Finanzen: Verwaltung des Haushalts und der Gebäude.
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Personal: Entscheidungen über Anstellungen und Personalfragen.
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Diakonie & Seelsorge: Unterstützung der diakonischen Arbeit und der seelsorgerlichen Betreuung.
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Bildung & Mission: Förderung von Bildungsangeboten und missionarischen Aktivitäten.
Unsere Kontoverbindung:
Volksbank in der Region eG
IBAN: DE59 6039 1310 0065 3530 05
BIC: GENODES1VBH
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